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Verdächtiger im "Fall Maddie": Ankläger fordern 15 Jahre ( OÖNachrichten)

Im Anschluss an die Freiheitsstrafe sei eine Unterbringung in Sicherungsverwahrung nötig, sagte Oberstaatsanwältin Ute Lindemann vor dem Landgericht Braunschweig in Norddeutschland. Sollte es zu solch einem Urteil kommen, könnte der Angeklagte nicht

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