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EuGH schränkt Verwendung persönlicher Daten für Werbezwecke ein

Soziale Netzwerke speichern Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer für Werbezwecke mitunter unbegrenzt. Laut EuGH ist das unzulässig, weil das Vorgehen den Grundsatz der „Datenminimierung“ der DSGVO verletzt.

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