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Aargauer Rentnerin muss mit Pensionskasse 34’000 Franken Sozialhilfe zurückzahlen – doch ein grosses Fragezeichen bleibt (Aargauer Zeitung)

Eine frühpensionierte Sozialhilfe-Bezügerin muss einen Grossteil ihres Pensionskassen-Guthabens der Stadt Baden überweisen, urteilt das Bundesgericht. Der Fall kam vor vier Jahren ins Rollen – heute wäre er nicht mehr möglich. Eine heute 66-jährige

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