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Nach umstrittenen Urteil in Basler Vergewaltigungsfall: Dauer einer Tat darf laut Bundesgericht bei der Strafe nicht berücksichtigt werden (Neue Zürcher Zeitung)

Im vergangenen Jahr sorgte ein Urteil des Bundesgerichts für Unmut: es stützte ein Vergewaltigungsurteil der Basler Justiz, wonach die Dauer einer Vergewaltigung bei der Strafe berücksichtigt werden könne. Nun hat das Gericht die Aussage revidiert.

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