Nach umstrittenem Urteil: Dauer einer Vergewaltigung darf sich laut Bundesgericht nicht strafmildernd auswirken
Im vergangenen Jahr sorgte ein Urteil des Bundesgerichts für Unmut: es stützte ein Vergewaltigungsurteil der Basler Justiz, wonach die Dauer einer Vergewaltigung bei der Strafe berücksichtigt werden könne. Nun hat das Gericht die Aussage revidiert.