World News in German

1.858 Euro für Erstgespräch: Anwaltskanzlei darf man "gierig" nennen ( OÖNachrichten)

Einzelrichter Stefan Romstorfer stufte die Bewertung als "grenzwertig", aber "noch zulässig" ein. Es sei ein "ausreichendes Tatsachensubstrat" vorhanden, auf dessen Basis die inkriminierte Bezeichnung "erlaubt sein muss", befand der Richter. Der

Читайте на 123ru.net