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Entscheidung obliegt Finanzamt: Verspätete Steuererklärung: Nicht immer wird Zuschlag fällig (Kölner Stadt-Anzeiger)

Hier muss sie rechtzeitig rein, die Steuererklärung: in den Briefkasten des Finanzamts. Eine elektronische Abgabe ist inzwischen aber gängiger. Copyright: Christoph Soeder/dpa Ärgern Sie sich über einen Verspätungszuschlag, den Ihnen Ihr Finanzamt

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