"Menschliche Krankheit": Werbung für "Anti-Kater"-Lebensmittel ist nicht erlaubt
Für Lebensmittel zu werben, indem ihnen eine heilende Wirkung bei medizinischen Leiden zugeschrieben wird, verbietet eruopäisches Recht. Ein hessisches Gericht wendet diese Vorgabe nun auch auf Mineralstofftabletten an, die zur Linderung eines Alkohol-Katers beworben werden. Dieser sei auch als Krankheit einzustufen.