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BGH bestätigt Urteil: Zehn Jahre Haft für Mutter nach Aussetzung ihres Babys (Augsburger Allgemeine)

Die Verurteilung einer Mutter wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung an ihrem Baby ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision der Frau. Das Landgericht Ulm hatte die 38-Jährige im Mai schuldig

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