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OLG Frankfurt urteilt: "Anti-Kater" geht nicht - "Kater-Killer" geht

Party, Alkohol und Elektrolyte: Die Werbung für und der Verkauf von Lebensmitteln mit der Angabe "Anti-Kater" sind nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt unzulässig. Ähnliche Bezeichnungen, die das gleiche bedeuten, sind noch nicht verboten. [mehr]

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