Das Bundesgericht fühlt sich nicht zuständig: Die Klärung, wer Mehrkosten von Tempo 30 für den öV tragen muss, zieht sich in die Länge
Die obersten Richter schieben die Angelegenheit an das kantonale Verwaltungsgericht ab.
Die obersten Richter schieben die Angelegenheit an das kantonale Verwaltungsgericht ab.