Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Geflüchtete dürfen nach Italien abgeschoben werden
Schutzsuchenden drohten bei einer Rückkehr nach Italien keine unmenschlichen Lebensbedingungen, so lautet die Entscheidung des Leipziger Gerichts. Eine Somalierin und eine Syrerin hatten zuvor geklagt.