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BGH-Urteil zu Waschanlagen: Betreiber haftet für Schäden am Auto (Merkur)

Autowaschanlagen haften grundsätzlich dafür, wenn ein serienmäßiges Fahrzeug während der Wäsche beschädigt wird. Dies hat der BGH in Karlsruhe entscheiden. Egal, ob richtig dreckig (etwa durch den gefürchteten „Blutregen“) oder nur leicht

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