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Prozess um tödlichen Jagdunfall: Ist der junge Ludwigsburger eine Gefahr für die Allgemeinheit?

Bei einem Jagdausflug am 1. Mai soll ein damals 18-jähriger Ludwigsburger seinen Vater erschossen haben. Dass er schuldunfähig ist, daran besteht schon jetzt kein Zweifel. Ein Gericht in Nürnberg soll über die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus entscheiden.

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