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Sexuelle Handlungen: Obergericht reduziert die Strafe leicht (Tagblatt)

Das Obergericht hat nach Ansicht des Bundesgerichts im Fall eines 62-Jährigen die Unschuldsvermutung verletzt. Nun reduziert das Obergericht die Strafe um drei Monate. Die Vorwürfe gegen den Angeklagten sind massiv: sexuelle Handlungen mit einem

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