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Bundesverfassungsgericht: Regel zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen teils verfassungswidrig

Spritzen setzen, Blut abnehmen, Medikamente verabreichen – gegen den Willen der Betroffenen. Das geht bisher ausschließlich im Krankenhaus. Das muss sich ändern, sagt das Bundesverfassungsgericht.

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