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Bundesverfassungsgericht: Ärztliche Zwangsbehandlungen auch außerhalb von Kliniken möglich

Medikamente verabreichen, Spritzen setzen, Blut abnehmen – gegen den Willen der Betroffenen ist das bisher juristisch gesehen nur in einem Krankenhaus zulässig. Das Bundesverfassungsgericht verlangt jetzt eine Änderung. Auslöser war ein schwieriger Fall aus der Psychiatrie.

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