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Gesetz muss geändert werden: Karlsruhe: Zwangsbehandlungen nicht nur in Kliniken

Spritzen setzen, Blut abnehmen, Medikamente verabreichen - gegen den Willen der Betroffenen. Das geht bisher ausschließlich im Krankenhaus. Das muss sich ändern, sagt das Bundesverfassungsgericht.

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