Gesetz muss geändert werden: Karlsruhe: Zwangsbehandlungen nicht nur in Kliniken
Spritzen setzen, Blut abnehmen, Medikamente verabreichen - gegen den Willen der Betroffenen. Das geht bisher ausschließlich im Krankenhaus. Das muss sich ändern, sagt das Bundesverfassungsgericht.