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Zwangsmedizin: Regeln teils ungültig (RTL)

Das ausnahmslose Verbot von ärztlichen Zwangsmaßnahmen außerhalb von Kliniken ist teils verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die betroffene gesetzliche Regelung sei mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit

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