Bundesverfassungsgericht: Ärztliche Zwangsmaßnahmen künftig auch außerhalb von Krankenhäusern möglich
Medizinische Behandlungen unter Zwang sind nur in besonderen Situationen möglich und bislang auch nur in Krankenhäusern. Das Bundesverfassungsgericht verlangt nun in bestimmten Fällen eine andere Regelung.