OGH bestätigte "Dexter"-Schuldspruch: Kryptohandy-Auswertung zulässig (Kurier)
Die Österreichische Strafverfolgungsbehörden sei nicht beteiligt, so die Begründung. Der Angeklagte wurde nicht zu Straftaten gezwungen oder verleitet. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Schuldspruch im Fall des mutmaßlichen Mafia-Paten mit dem