Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung des Transplantats bei Leukämie nur noch in Spezialfällen Kassenleistung (aerzteblatt.de)
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss ( G-BA ) hat wegen mangelnder Evidenz die Kassenfinanzierung der allogenen Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung des Transplantats eingeschränkt. Dabei geht es um die Behandlung von erwachsenen