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Kontingentierung der Zuwanderung: Für Kroatinnen und Kroaten gilt bald wieder die Personenfreizügigkeit (Basler Zeitung)

Für Erwerbstätige aus Kroatien gilt ab dem 1. Januar wieder die volle Personenfreizügigkeit. Dies hat der Bundesrat entschieden und die entsprechende Verordnung geändert. Der Entscheid hat rechtliche Gründe, wie die Landesregierung am Mittwoch

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