Bundesverfassungsgericht: Notsituation: Strom-Übergewinne durften abgeschöpft werden
Not kennt kein Gebot - in der Energiekrise war Strom für Verbraucher teuer, während einige Erzeuger Gewinne machten. Die durften in der Ausnahmesituation abgeschöpft werden, entschied Karlsruhe.