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Bundesverfassungsgericht: Notsituation: Strom-Übergewinne durften abgeschöpft werden

Not kennt kein Gebot - in der Energiekrise war Strom für Verbraucher teuer, während einige Erzeuger Gewinne machten. Die durften in der Ausnahmesituation abgeschöpft werden, entschied Karlsruhe.

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