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Apotheken-Weihnachtsfeier: Freibeträge beachten (Apotheke-Adhoc)

Inhaberinnen und Inhaber können die betriebliche Weihnachtsfeier steuerlich absetzen. Dabei ist auf die Kosten und die Gäste zu achten, wie die Treuhand Hannover rät. Beim Finanzamt seien die steuerlichen Regelungen zur Betriebsveranstaltung

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