Ist «From the river to the sea» doch strafbar? Eine ehemalige Bundesrichterin wirft den Schweizer Staatsanwaltschaften schwere Versäumnisse vor
Antisemitisch unterfütterte Slogans seien leichtfertig toleriert worden, kritisieren zwei Juristinnen: Allgemein werde die Opferperspektive grossgeschrieben – nicht aber bei Jüdinnen und Juden.