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Ist «From the river to the sea» doch strafbar? Eine ehemalige Bundesrichterin wirft den Schweizer Staatsanwaltschaften schwere Versäumnisse vor

Antisemitisch unterfütterte Slogans seien leichtfertig toleriert worden, kritisieren zwei Juristinnen: Allgemein werde die Opferperspektive grossgeschrieben – nicht aber bei Jüdinnen und Juden.

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