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Vollzeit oder Teilzeit: Unterschiede und Sie wechseln

Verschiedene Lebensphasen erfordern verschiedene Arbeitszeitmodelle: Mal passt der Vollzeitjob besser, mal kann es nötig sein, in Teilzeit zu arbeiten. Doch wie wechselt man hin und her? Im Laufe des Lebens kann einiges passieren. Bedürfnisse ändern sich, Verpflichtungen kommen hinzu – entsprechend anpassungsfähig müssen viele Menschen deshalb auch im Beruf sein. Für den einen bedeutet das einen Wechsel von Vollzeit in Teilzeit , für die andere genau das Gegenteil. Wir erklären, was überhaupt der Unterschied zwischen Teil- und Vollzeit ist, welche Gründe Arbeitnehmer haben, sich für ein bestimmtes Modell zu entscheiden, und wie der Wechsel in beide Richtungen gelingt. Was unterscheidet Teilzeit und Vollzeit? Der Unterschied zwischen Teilzeit und Vollzeit besteht grundsätzlich darin, dass Sie in Teilzeit weniger arbeiten als in Vollzeit. Eine genaue Zahl an Stunden ist dabei nicht vorgegeben. In § 2 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) heißt es nur: "Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers." Sind 30 Stunden Vollzeit oder Teilzeit? Das kommt darauf an, was in Ihrem Unternehmen als Vollzeit gilt . Ist dort eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden als Vollzeit definiert, wäre ein Job mit 30 Wochenstunden eine Teilzeitstelle. In der Regel dürfte das auch auf die allermeisten Stellen mit dieser Stundenanzahl zutreffen. Lesen Sie hier mehr dazu, wie viele Stunden in einem Teilzeitjob gearbeitet werden. Warum wechseln Arbeitnehmer von Vollzeit in Teilzeit? Die Gründe für einen Wechsel von Vollzeit in Teilzeit sind so vielfältig wie die Leben der Arbeitnehmer. Während man in jungen Jahren oft nur für sich selbst verantwortlich ist und daher oft problemlos einen Vollzeitjob stemmen kann, kommen mit der Zeit meist mehr Verpflichtungen hinzu. Vielleicht gründen Sie eine Familie, die Ihre Aufmerksamkeit fordert. Vielleicht benötigen Ihre Eltern im Alter Unterstützung im Haushalt. Vielleicht wünschen Sie sich mehr Freizeit, um einem Ehrenamt oder Hobby nachzugehen oder bauen nebenbei eine Selbstständigkeit auf. Teilzeit Gehalt: Wie viel verdient man bei Teilzeitarbeit? Urlaubsanspruch bei Wechsel von Voll- auf Teilzeit: So berechnen Sie ihn All das sind gute Gründe, um die Arbeitszeit zu reduzieren. Wichtig dabei ist natürlich, dass Sie die Vor- und Nachteile abwägen. Denn während Sie mit einer Teilzeitstelle auf der einen Seite mehr Freizeit gewinnen, verlieren Sie andererseits Gehalt und Rentenansprüche . Mehr zu den Folgen für Ihre Rente lesen Sie hier. Wie wechselt man von Vollzeit in Teilzeit? Wenn Sie von Vollzeit in Teilzeit wechseln wollen, müssen Sie das beantragen . Und zwar mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn. Am besten reichen Sie den Antrag schriftlich ein, dafür genügt auch eine E-Mail. Teilen Sie Ihrem Chef darin unbedingt mit, wie viele Stunden Sie wann in Teilzeit arbeiten möchten – und wann nicht. Fehlt diese Information, kann der Arbeitgeber selbst entscheiden, wie er Ihre Teilzeitstelle gestaltet. Lesen Sie hier, ob Ihr Chef den Antrag auch ablehnen kann. Warum wechseln Arbeitnehmer von Teilzeit in Vollzeit? Auch ein Wechsel von Teilzeit in Vollzeit lässt sich meist damit begründen, dass sich die Lebensumstände des Arbeitnehmers geändert haben. Ein klassischer Grund ist beispielsweise, dass die Kinder weniger Betreuung brauchen und sich die Eltern deshalb wieder verstärkt der Erwerbsarbeit widmen können. Steuern bei Teilzeit: Wer muss zahlen? Welche Steuerklasse? Arbeiten als Student: Wie viele Stunden sind erlaubt? Häufig ist es auch schlicht aus finanziellen Gründen nötig, in Vollzeit zu wechseln. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Partner arbeitslos wird und der andere die Gehaltseinbußen auf diese Weise auffangen kann. Auch nach einer Scheidung arbeiten viele Ex-Partner Vollzeit, um ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können. Wie wechselt man von Teilzeit zurück in Vollzeit? Wer einmal in Teilzeit gewechselt ist, für den war der Weg zurück in Vollzeit bisher nicht leicht. Denn es gibt keinen Rechtsanspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit . Ihr Chef muss Sie nur dann bevorzugt berücksichtigen, wenn eine Vollzeitstelle frei ist und Sie für die Position genauso gut geeignet sind wie andere Bewerber (§ 9 TzBfG). Seit 2019 ist eine Rückkehr in Vollzeit einfacher geworden: Arbeiten in Ihrem Unternehmen mehr als 45 Angestellte und sind Sie länger als sechs Monate dort beschäftigt, haben Sie einen Anspruch auf Brückenteilzeit . Sie können damit Ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum verringern und dabei schon festlegen, dass Sie anschließend wieder zu Ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren.

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