Im Arbeitskampf: Streikgeld muss nicht versteuert werden (tz)
Haben Sie schon mal die Arbeit aufgrund eines Streiks niedergelegt? Dann haben Sie als Gewerkschaftsmitglied unter Umständen Anspruch auf Streikgeld. Das muss man dazu wissen. Berlin - Wer streikt, hat keinen Anspruch auf Entgelt vom Arbeitgeber.