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Zahlung der Gewerkschaften: Im Arbeitskampf: Streikgeld muss nicht versteuert werden (Kölner Stadt-Anzeiger)

Im Streik für bessere Arbeitsbedingungen: Streikgelder, die Gewerkschaften an ihre Mitglieder auszahlen, bleiben steuerfrei. Copyright: Christophe Gateau/dpa/dpa-tmn Haben Sie schon mal die Arbeit aufgrund eines Streiks niedergelegt? Dann haben Sie

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