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Erbschaftssteuer: Finanzverwaltung schafft Klarheit (ahgz.de)

Erfolg für die Branche: Die Finanzverwaltung hält daran fest, dass Grundstücke bei Beherbergungsbetrieben nicht zum Verwaltungsvermögen gehören. Beherbergungsbetriebe bleiben bei der Erbschaft steuerlich begünstigt. Das geht aus einem Schreiben des

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