Name auf Bon: Softwareanbieter ziehen mit (Apotheke-Adhoc)
Apotheken müssen ab Januar auf dem Kassenbon unter Umständen den Namen der Patientin oder des Patienten angeben. Technisch sollte sich die Regelung des Bundesfinanzministeriums (BMF) umsetzen lassen, bei Laufkundschaft müssen die Daten händisch