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Neuwahl und Bundeshaushalt 2025: Wie es für das Steuergeld weitergeht

Einen Etat fürs nächste Jahr hat die Ampel nicht mehr hinbekommen. Ab Januar greift deshalb die "vorläufige Haushaltsführung". Was das fürs Steuergeld der Deutschen bedeutet. Kanzler Olaf Scholz hat die Vertrauensfrage im Bundestag verloren, das Aus der Rumpfregierung von SPD und Grünen ist damit endgültig besiegelt. Voraussichtlich am 23. Februar wählen die Deutschen einen neuen Bundestag. Bis dahin ist Wahlkampf – und bis dahin passiert bundespolitisch mehr oder weniger nichts mehr. Der Grund dafür: Die Minderheitsregierung ist zwar weiter im Amt – und wie ihre Vertreter immer wieder betonen auch "handlungsfähig" –, allerdings verfügt sie über keinen bewilligten Bundeshaushalt für das kommende Jahr. Deshalb greift ab dem 1. Januar eine Sonderregel für die Staatsfinanzen und damit das Steuergeld der Bürger, die sogenannte "vorläufige Haushaltsführung". Gemeint ist damit ein Verfahren, in dem die Regierung zwar laufend anfallende Ausgaben wie gewohnt tätigen darf; sämtliche Zahlungen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist, fließen weiter. Für neue Projekte aber gilt ein Ausgabenvorbehalt. Der Finanzminister, seit der Entlassung von Christian Lindner (FDP) ist das der Sozialdemokrat Jörg Kukies , muss so über jede größere Investition, etwa einen neuen Förderbescheid, den Daumen heben oder senken. Haushaltsberatungen waren in vollem Gange Über dieses Verfahren hat am Montag das Finanzministerium in einem Rundschreiben die Ministerien und die obersten Bundesbehörden informiert. Das 28-seitige Dokument liegt t-online vor. Darin heißt es: Ausgaben dürften nach Artikel 111 Absatz 1 des Grundgesetzes nur dann geleistet werden, "als sie nötig sind, um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen, um die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Bundes zu erfüllen" – oder "um Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen", sollten dafür bereits im Haushalt des Vorjahres entsprechende Beträge bewilligt worden sein. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass Bürgergeld, Rente , Kindergeld oder Fördermittel aus bestehenden Programmen weiter gezahlt werden. Das Gleiche gilt für bereits geplante Baumaßnahmen, etwa bei der Bahn. Wollte die Regierung jedoch etwa mit Milliardenförderungen ein großes Unternehmen nach Deutschland locken, wäre das so wohl nicht ohne Weiteres möglich. Die Haushaltsberatungen für das kommende Jahr waren zum Zeitpunkt des Ampelbruchs noch in vollem Gange. Nachdem die Bundesregierung ihren Entwurf nach viel Zoff im Sommer fertiggestellt hatte, sollte das Parlament sich eigentlich bis Ende November auf eine finale Fassung einigen. Umstrittenes Vorgehen Zu den Etats einzelner Ministerien hatten damals SPD, Grüne und FDP bereits Einigungen erzielt, bei anderen wie etwa dem Budget des Verteidigungsministeriums stand dies noch aus. Zum Beschluss des gesamten Etats für 2025 kam es nicht mehr, weil es der Regierungskoalition nach dem Ausscheiden der Liberalen Anfang November an einer Mehrheit im Parlament fehlte. Für die vorläufige Haushaltsführung, die ab Januar greift, setzt das Finanzministerium jetzt dennoch die Etatansätze aus dem Regierungsentwurf an, was unter Experten nicht gänzlich unumstritten ist. So sagte etwa der Rechtsprofessor Hanno Kube von der Universität Heidelberg unlängst der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", dieses Vorgehen sei vom "Grundgesetz nicht gedeckt", weil es sich eben nur um einen Entwurf, nicht jedoch um einen vom Bundestag als Haushaltsgeber bewilligten Etat handle. Vielmehr, so Kube, müssten sich die Etatansätze am letzten vom Bundestag aufgestellten Haushalt orientieren, also am Bundeshaushalt 2024 – dessen Volumen kleiner ist als das geplante fürs kommende Jahr. Im Finanzministerium hält man von dieser Ansicht wenig. Für die Steuerung der Kosten sei die Ausgabenquote bedeutender als die theoretische Höhe der jeweiligen Budgets, heißt es in Ministeriumskreisen: Damit die Ministerien bis zum Frühsommer 2025, wenn voraussichtlich eine neue Regierung steht, nicht unverhältnismäßig viel Geld ausgeben, dürfen sie erst mal nur 45 Prozent des Budgets nutzen. Neuer Haushalt wohl frühestens im Juli Die Quote der Ministerien für die vorläufige Haushaltsführung ist jedoch nicht in Stein gemeißelt: Der Finanzminister kann sie jederzeit anpassen. Außerdem darf sie bei rechtlich begründeten Verpflichtungen auch überschritten werden. Andere Überschreitungen können Ministerium und Haushaltsausschuss bewilligen. Der Staat sei damit jederzeit handlungsfähig, wird im Ministerium betont. Einen neuen regulären Haushalt dürfte es nach Einschätzung des Finanzministeriums dann Mitte 2025 geben. Wenn die Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl am 23. Februar sehr zügig verliefen, bestehe die Möglichkeit, mit einem Haushaltsgesetz die Bundesratssitzung am 11. Juli zu erreichen, hieß es im Ministerium, wenngleich man einräumte: "Das wäre ein ehrgeiziger Plan, bis dahin ein Haushaltsgesetz zu haben."

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