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Tipp-Ex-Retax: AOK Hessen gnädig bei Verjährung (Apotheke-Adhoc)

Apotheken mit Retaxierungen der AOK Hessen wegen Tipp-Ex-Korrekturen oder der mehrfachen Abrechnung der BtM-Gebühr müssen mit angestrebten Klagen nicht mehr in diesem Jahr tätig werden. Darauf hat sich die Kasse mit dem Hessischen Apothekerverband

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