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Abschiebung bestätigt: Kirmesmörder aus Münster darf nach Kasachstan ausgewiesen werden

Das Verwaltungsgericht Münster stuft den Aufenthalt des Mannes in Deutschland als eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ein. Nach einer mehrjährigen Jugendstrafe hatte er im März 2023 einen 31-jährigen Familienvater erstochen.

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