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Jan Böhmermanns Bericht über Arne Schönbohm war unzulässig. Das Urteil gegen das ZDF ist nun gefallen

Der Fernsehkomiker Jan Böhmermann dichtete dem damaligen Chef des Cybersicherheitsamts eine Nähe zu Russland an – ohne jeden triftigen Beweis. Auf finanzielle Entschädigung darf Schönbohm allerdings nicht hoffen.

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