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Sterbehilfe: VfGH weist Anträge ab, Suizidhilfe bleibt verboten ( OÖNachrichten)

Gleiches gilt für das Sterbeverfügungsgesetz und die darin geregelten Voraussetzungen, unter denen eine Person Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch nehmen kann. Verfassungswidrig ist aber das aufwändige Verfahren, das nach Ablauf der Gültigkeitsdauer

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