Moser Roth-Kugeln: Lindt klagt – Aldi muss Schoko-Kugeln aus Verkauf nehmen
Ein Gerichtsurteil zwingt den Discounter Aldi, seine Schokokugeln aus dem Sortiment zu entfernen. Der Vorwurf: unzulässige Nachahmung der berühmten Lindor-Kugeln von Lindt & Sprüngli. Lindt & Sprüngli hat vor dem Aargauer Handelsgericht erfolgreich gegen den Discounter Aldi geklagt. Der Schokoladenhersteller sah in der Gestaltung der Schokoladenkugeln der Marke Moser Roth eine unzulässige Nachahmung der Lindor-Kugeln, wie die "Aargauer Zeitung" berichtet. Der Konflikt entzündete sich an der sogenannten "Weihnachts-Edition" der Moser-Roth-Kugeln, die Aldi seit September in roten und blauen Verpackungen anbietet. Diese Farben und das Design der Verpackung ähnelten laut Lindt & Sprüngli stark dem Erscheinungsbild der Lindor-Produkte. Nachdem ein Abmahnungsschreiben Lindts vom 3. Dezember ohne Wirkung blieb und Aldi die Vorwürfe zurückgewiesen hatte, beantragte der Schweizer Schokoladenhersteller eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf der betroffenen Produkte. Gericht untersagt Aldi Verkauf Das Handelsgericht folgte der Argumentation von Lindt & Sprüngli. In seinem Urteil vom 14. Dezember entschied es, dass die Verpackung der Moser-Roth-Kugeln "objektiv stark an Lindor-Kugeln angelehnt" sei und eine "Assoziationsgefahr hinsichtlich der Lindor-Kugeln für zukünftige Käufe" bestehe. Das Gericht untersagte Aldi daraufhin den Verkauf, die Bewerbung und den Vertrieb der Produkte in der Schweiz. Die Vergleichsgespräche, zu denen der Präsident des Handelsgerichts zuvor am 13. Dezember geladen hatte, blieben ergebnislos. Somit könnte Aldi neben dem Verkaufsverbot auch Schadensersatzforderungen drohen, sollten Lindt & Sprüngli bis zum 13. März 2025 eine Klage im Hauptverfahren einreichen. Für Lindt steht dabei der Schutz eines umsatzstarken Produktsegments im Fokus: Die Lindor-Kugeln generieren jährlich rund 47,8 Millionen Euro Umsatz. Aldi hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und betont, dass das Design der Moser-Roth-Kugeln eigenständig und branchenüblich sei. Dennoch musste das Unternehmen die betroffenen Produkte aus dem Sortiment nehmen.