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Amtsleiterin vergewaltigt: Gemeinde muss zahlen

Nachdem ein Bürgermeister eine Amtsleiterin vergewaltigt haben soll und dafür auch rechtskräftig verurteilt wurde, muss jetzt die betroffene Gemeinde Schadenersatz an das Opfer zahlen. Der Oberste Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass die Gemeinde für die Vergewaltigung haftet.

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