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Verpackungsregister: Ab Januar drohen Strafen (Apotheke-Adhoc)

Seit 1. Juli 2022 müssen sich auch die Apotheken, die vorlizensierte Serviceverpackungen in den Verkehr bringen, beim Verpackungsregister anmelden – so schreibt es das Verpackungsgesetz vor. Apotheken, die bis zum 1. Januar 2025 nicht bei LUCID

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