Verpackungsregister: Ab Januar drohen Strafen (Apotheke-Adhoc)
Seit 1. Juli 2022 müssen sich auch die Apotheken, die vorlizensierte Serviceverpackungen in den Verkehr bringen, beim Verpackungsregister anmelden – so schreibt es das Verpackungsgesetz vor. Apotheken, die bis zum 1. Januar 2025 nicht bei LUCID