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OGH: Scharten haftet für Vergewaltigungen durch Bürgermeister

WIEN/SCHARTEN. Der Oberste Gerichtshof (OGH) verpflichtet die Gemeinde zum Schadenersatz für die sexuellen Übergriffe durch den ehemaligen Ortschef. Die Amtshaftungsklage hatte das Opfer, die damalige Amtsleiterin eingebracht.

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