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Entgeltumwandlung 2025: So viel Steuern und Sozialabgaben können Sie sparen

Wer zusätzlich fürs Alter vorsorgen möchte, kann das zum Beispiel per Entgeltumwandlung tun. Wir zeigen, wie viele Steuern und Abgaben Sie damit sparen. Mit der Entgeltumwandlung können Sie nicht nur Ihre Altersvorsorge stärken, sondern auch spürbar Steuern und Sozialabgaben sparen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Das Prinzip ist einfach: Sie verzichten auf einen Teil Ihres Bruttogehalts, den Ihr Arbeitgeber stattdessen direkt in Ihre Betriebsrente einzahlt. Der Clou dabei: Für diesen Betrag fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an. Ihr Vorteil 2025: Höherer Betrag ohne Sozialabgaben Im Jahr 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung voraussichtlich bei 96.600 Euro jährlich. Damit können Sie bis zu 3.864 Euro in Ihre Betriebsrente einzahlen, ohne Sozialabgaben leisten zu müssen. Das entspricht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Zusätzlich können Sie weitere vier Prozent steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig umwandeln. Beispielrechnung: So viel sparen Sie Wenn Sie den maximal möglichen Betrag von 3.864 Euro im Jahr umwandeln, sparen Sie die Sozialabgaben auf diese Summe. Die Sozialabgaben teilen Sie sich hälftig mit Ihrem Arbeitgeber. Ihnen selbst bringt die Entgeltumwandlung eine Ersparnis von insgesamt 809,51 Euro im Jahr oder 67,50 Euro im Monat. Sie teilt sich wie folgt auf: Krankenversicherung (8,55 Prozent): 3.864 Euro × 8,55 Prozent = 330,37 Euro Pflegeversicherung (1,8 Prozent): 3.864 Euro × 1,8 Prozent = 69,55 Euro Rentenversicherung (9,3 Prozent): 3.864 Euro × 9,3 Prozent = 359,35 Euro Arbeitslosenversicherung (1,3 Prozent): 3.864 Euro × 1,3 Prozent = 50,23 Euro Lassen Sie weitere vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze umwandeln, fallen dafür zwar wie gewohnt Sozialbeiträge an, aber keine Einkommensteuer . Bei einem monatlichen Bruttolohn von 5.000 Euro bringt Ihnen das eine Steuerersparnis von 2.100 Euro jährlich beziehungsweise 175 Euro im Monat, wenn Sie in Steuerklasse 1 veranlagt, gesetzlich krankenversichert sind, keinen Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung und keine Kirchensteuer zahlen. Entgeltumwandlung hat auch Nachteile Beachten Sie jedoch: Wird Ihnen später eine Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge ausgezahlt, müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner darauf den vollen Beitrag zur Krankenversicherung zahlen – zumindest wenn Sie mehr als 176,75 Euro im Monat herausbekommen. Wer Bruttogehalt umwandelt, zahlt zudem weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das mindert den späteren Rentenanspruch. Als Faustregel gilt daher: Ihr Chef sollte Ihren Beitrag mit mindestens 20 Prozent bezuschussen, damit es sich für Sie lohnt. Gesetzlich vorgeschrieben sind lediglich 15 Prozent. Lesen Sie hier , wie die Entgeltumwandlung genau funktioniert.

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