Erbschaftssteuer: Warum Millionenerben der Steuerbehörde manchmal als "bedürftig" gelten (MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK)
Durch die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung kann es vorkommen, dass Millionenerben von der Steuerbehörde als bedürftig eingestuft werden und sie keine Erbschaftssteuer zahlen müssen. Die Regelung gilt ab einem Erbe von mehr als 26 Millionen