Robert Habeck als „Schwachkopf professional“: Bundeskriminalamt stuft entsprechenden Post erneut als strafbar ein
Die BKA-Zentralstelle für Internet-Straftaten rechnet mit weiteren Ermittlungen wegen der Bezeichnung von Habeck als „Schwachkopf professional“. In welchem Bundesland sie geführt werden, soll geheim bleiben.