Datenschutzbehörde: Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof ( OÖNachrichten)
Eine Aufsichtsbehörde müsse erst nachweisen, dass der Antragsteller missbräuchliche Absichten habe. Hintergrund war eine Beschwerde eines Bürgers bei der Österreichischen Datenschutzbehörde. Der Österreicher beschwerte sich dort, weil eine Firma