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Datenschutzbehörde: Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof ( OÖNachrichten)

Eine Aufsichtsbehörde müsse erst nachweisen, dass der Antragsteller missbräuchliche Absichten habe. Hintergrund war eine Beschwerde eines Bürgers bei der Österreichischen Datenschutzbehörde. Der Österreicher beschwerte sich dort, weil eine Firma

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