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Neue Möglichkeit zur Beschäftigung ausländischer Ärzte in Sachsen geschaffen (aerzteblatt.de)

Dresden – Seit Januar 2025 besteht in Sachsen für ausländische Ärzte mit Berufserlaubnis die Möglichkeit, noch vor Erteilung der Approbation in Praxen als Ausbildungsassistenten eine ärztliche Tätigkeit aufzunehmen. Die Kassenärztliche Vereinigung

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