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Rechtsfrage: Wann wird der Käufer zum Eigentümer?

LINZ. Um Eigentümer einer beweglichen Sache zu werden, braucht es einerseits einen Vertrag, andererseits die Übergabe. Wird der Händler vor der Übergabe insolvent, kann der bestellte Insolvenzverwalter entscheiden, ob er anstelle des Möbelhändlers den Vertrag erfüllt oder vom Vertrag zurücktritt. Was Kunden sonst noch wissen müssen.

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