Rechtzeitig kümmern: Anspruch auf Krankengeld nur bei lückenloser Krankschreibung (Saarbrücker Zeitung)
Wer über eine längere Zeit wegen einer Erkrankung nicht arbeiten kann, muss sich um eine lückenlose Krankschreibung kümmern. Erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen rechtzeitig entsprechende Bescheinigungen zu ihrer Arbeitsunfähigkeit