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Zwei Ärzte müssten wegen Körperverletzung vor Gericht – doch sie können sich wohl in die Verjährung retten (Aargauer Zeitung)

Vor neun Jahren ging bei einer Hirnoperation am Kantonsspital Aarau etwas schief. Der Patient ist seither schwer behindert. Um die Frage, ob die Komplikationen vermeidbar gewesen wären, tobt seit Jahren ein Rechtsstreit. Ob die Ärzte wirklich vor

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