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Urteil: Nach der Brückenteilzeit in unbefristete Teilzeit? (Kölner Stadt-Anzeiger)

Wer in Brückenteilzeit ist, sollte beachten, dass man nach deren Ablauf zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehrt. Copyright: Christin Klose/dpa-tmn Viele Beschäftigte wollen ihre Arbeitszeit reduzieren. Wer dauerhaft weniger arbeiten möchte,

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