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Urin-Eklat: Schadenersatz für Kreuzfahrt-Urlauber

Ein Mann, der während einer Kreuzfahrt beschuldigt wurde, in ein Glas uriniert zu haben, hat erfolgreich gegen seinen Ausschluss von der weiteren Reise geklagt. Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass der Veranstalter den Reisenden nicht ohne vorherige Abmahnung vom Schiff hätte verweisen dürfen. Der Mann erhält nun eine umfassende Entschädigung.

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